Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO
Zuletzt aktualisiert: März 2026
Auftragsverarbeiter: David Hörnlein-Ulrich | ApexLead-pro, Kolonie 2, 14798 Havelsee
Verantwortlicher: der jeweilige Nutzer der SaaS-Web-App ApexLead-pro
1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zur Bereitstellung der SaaS-Web-App ApexLead-pro (CRM-System). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieses Vertrags und der Weisungen des Verantwortlichen.
Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Dauer der Nutzung der SaaS-Dienstleistung durch den Verantwortlichen.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung umfasst insbesondere:
- Speicherung und Verwaltung von CRM-Daten
- Nutzerverwaltung und Authentifizierung
- E-Mail-Benachrichtigungen
- Datei-Uploads und Dokumentenspeicherung
- System- und Sicherheitsprotokolle
- Zahlungsabwicklung über Stripe
- Technische Bereitstellung der Web-App
Zweck der Verarbeitung ist die Nutzung des CRM-Systems durch den Verantwortlichen.
3. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen
Verarbeitete Datenarten:
- Stammdaten (Name, E-Mail, Unternehmensdaten)
- CRM-Daten (Kontakte, Leads, Notizen, Dateien)
- Nutzungsdaten (Logins, Aktionen, Zeitstempel)
- Zahlungsdaten (über Stripe)
- Technische Daten (IP-Adresse, Browser, Logfiles)
- Datei-Uploads (über Cloudflare R2)
Betroffene Personen:
- Kunden des Verantwortlichen
- Mitarbeiter des Verantwortlichen
- Sonstige Kontaktpersonen, deren Daten im CRM gespeichert werden
4. Rechte und Pflichten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich. Er erteilt dem Auftragsverarbeiter Weisungen und informiert ihn unverzüglich über Fehler oder Unregelmäßigkeiten.
5. Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:
- Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen zu verarbeiten
- Alle Personen, die Zugang zu Daten haben, zur Vertraulichkeit zu verpflichten
- Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) umzusetzen
- Den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten zu unterstützen
- Datenschutzverletzungen unverzüglich zu melden
- Daten nach Vertragsende zu löschen oder zurückzugeben
6. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet ein angemessenes Schutzniveau durch:
- TLS-Verschlüsselung
- Passwort-Hashing
- Zugriffsbeschränkungen
- Rollenbasierte Berechtigungen
- Verschlüsselte Datenübertragung zu R2 und Neon
- Regelmäßige Backups
- Monitoring und Logging
- Schutz vor unbefugtem Zugriff
Eine detaillierte TOM-Liste kann auf Anfrage bereitgestellt werden.
7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
Der Auftragsverarbeiter setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein:
- Vercel Inc. – Hosting der Web-App
- Neon Tech, Inc. – Datenbankhosting (EU-Region)
- Cloudflare, Inc. – Datei-Speicher (R2)
- IONOS SE – E-Mail-Versand
- Stripe Payments Europe, Ltd. – Zahlungsabwicklung
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz dieser Unterauftragsverarbeiter zu. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
8. Internationale Datenübermittlung
Einige Unterauftragsverarbeiter (z. B. Stripe, Cloudflare, Vercel) können Daten in Drittländer übermitteln. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien, insbesondere Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO.
9. Unterstützung des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei:
- Auskunfts-, Lösch- und Berichtigungsanfragen
- Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Meldungen von Datenschutzverletzungen
10. Meldung von Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen unverzüglich jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich aller relevanten Informationen zur Bewertung und Abhilfe.
11. Löschung und Rückgabe von Daten
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses:
- Werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen
- Kann der Verantwortliche eine Datenexport-Datei anfordern
- Werden Backups nach Ablauf der Backup-Fristen automatisch gelöscht
12. Nachweispflichten und Audits
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um die Einhaltung dieses Vertrags nachzuweisen. Audits können nach vorheriger Abstimmung durchgeführt werden.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.